In der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates Meißen und seiner Ausschüsse vom 08.06.2017 steht unter §19, Punkt 3 folgendes zum Fragerecht von Einwohnern in der Einwohnerfragestunde jeder Stadratssitzungen:
„Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Oberbürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche
Beantwortung verwiesen werden. Die Fragen sollen innerhalb einer Frist von vier Wochen beantwortet werden.“
Unsere Frage in der Stadratssitzung vom 23.08.2017, die lautete, wann eine Bürgerversammlung zum Thema Planfeststellungsverfahren Plossenausbau stattfinden wird, wurde leider fristgemäß nicht beantwortet. Für alle, die noch einmal unsere Fragen nachlesen möchten, bitte in unserem Pressearchiv vom 27.08.2017 nachlesen;. Hier ist auch der Mitschnitt durch Meissen TV, u.a. von der Einwohnerfragestunde zu finden: http://buerger-meissen.de/2017/08/
Aus unserer Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die o.g.Geschäftsordnung, aber ebenso ein Zeichen von Ignoranz gegenüber den eigenen Bürgern.