Ein Rechtsanwalt spricht Klartext zur Wahlkampfunterstützung von Vereinen

…… Der Rechtsanwalt hatte guten Grund für dieses Verhalten, wie er im SZ-Gespräch erklärt: „In den Satzungen der Vereine steht der Satzungszweck, beim Schützenverein also beispielsweise, dass der Schießsport gefördert werden soll. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt gewährt worden.“ Wenn ein Verein nun davon abweiche, bestehe die Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit verloren gehe. „Grundsätzlich ist es so, dass eine politische Betätigung per se nicht gemeinnützig ist“, erklärt Maier weiter. „Ein Verein, der sich plötzlich politisch äußert – da besteht akut die Gefahr, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt.“ Und damit auch die Steuervorteile.  Hinzu komme ein weiteres Problem …..    [Auszug aus dem SZ Artikel]

„Politisch neutral“ – das steht in vielen Vereinssatzungen. Heißt das aber, dass ein Vorstand sich nicht für einen politischen Kandidaten aussprechen darf?

Lesen Sie den gesamten Bericht im Link:

Dürfen Vereine Wahlkampf machen? / SäZ 29.10.2018

 

 

 

 

Foto: © Claudia Hübschmann

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