Stellungnahme der Fraktion Bürger für Meißen/SPD zum TOP 9.1. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚Revitalisierung Quartier Fabrikstraße – Teil I‘
- Zunächst: Wir begrüßen eine Entwicklung der seit Jahren leerstehenden Fläche an der Fabrikstraße sehr.Aber: Als Stadträte sehen wir uns in erster Linie dem Gemeinwohl und nicht dem Wohl einzelner Unternehmen verpflichtet. Folglich sollte auch die Entwicklung des Grundstücks an der Fabrikstraße im Interesse unserer Stadt und unserer Bürger erfolgen.
- An dem uns aktuell vorliegenden Vorhaben haben wir daher unsere Zweifel und halten dies in der jetzigen Form für nicht ausgereift, da aus unserer Sicht und auch aus Sicht anderer Träger wie z.B. des Handelsverbandes Sachsen zahlreiche relevante Fragen noch nicht ausreichend geklärt sind.Wenn wir dem vorliegenden Beschluss heute zustimmen würden, befürchten wir ggf. nachteilige Auswirkungen für unsere Stadt.
- Denn von der Entwicklung des 1. Bauabschnittes können wir keinen langfristigen Nutzen für unsere Stadt erkennen, da wir lediglich verschiedene Märkte von A nach B umsiedeln und zudem an derer Stelle Leerstand erzeugen, dessen Nachnutzung und städtebaulichen Auswirkungen nicht geklärt sind.Erst mit 2. Bauabschnitt- dem Gebiet für Kleingewerbe und Dienstleistung sowie dem 3. Teil für Wohnbebauung können sich positive Entwicklungen für unsere Stadt ergeben.
- Daher würden wir einem Aufstellungsbeschluss für ein B-Plan Verfahren überhaupt nur dann zustimmen, wenn sich der Geltungsbereich über alle drei Teile erstreckt. Gern können wir im Durchführungsvertrag dann für die einzelnen Bauabschnitte unterschiedliche Umsetzungsfristen vereinbaren.Nur so bekommen wir die Sicherheit, dass der Projektträger die anderen beiden Teilflächen auch im Interesse der Stadt entwickelt.
- Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, wie sich die deutliche Vergrößerung des EDEKA und Aldi Marktes, sowie die geplante Ansiedlung des DM Marktes auf der 1. Teilfläche auf unseren Einzelhandel an anderer Stelle der Stadt auswirkt. Das vom Vorhabenträger selbst in Auftrag gegebene Gutachten lässt viele Fragen unbeantwortet.
- Daher ist es aus unserer Sicht im Interesse unserer Einzelhändler, aber auch im Interesse unserer Bürger zwingend erforderlich, im Vorfeld künftiger B- oder VB Pläne ein längst überfälliges Einzelhandels- und Zentrenkonzept für unsere Stadt zu erarbeiten.Dies wurde bereits bei der Bebauung des EDEKA Marktes in 2011 an der Fabrikstraße in der TÖB Abfrage kritisiert und der Stadt nahegelegt, ein solches zu erarbeiten, was leider bis heute nicht geschah.
- Auf Basis dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes können wir dann zusammen mit dem Vorhabenträger/Eigentümer für die 2 neu geplanten Gewerbe-Flächen Ideen entwickeln, die sich am Bedarf unserer Stadt und unserer Bürger orientieren und unserer Stadt damit langfristig einen Nutzen bringt!
- Wir stellen daher den Antrag auf Zurückweisung des TOP in den nächsten Stadtentwicklungsausschuss im Januar 2022, um die Erweiterung des Geltungsbereiches über alle Teilabschnitte des Bauvorhabens und über alle aus unserer Sicht noch offenen Fragen im Hinblick auf die Ansiedlung der geplanten Märkte im 1. Bauabschnitt zu diskutieren.
Ute Czeschka
Meißen, den 8.12.2021
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