Auf der 31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Meißen wurde am 28.9.2022 mehrheitlich der Antrag der BI/SPD-Fraktion zur Prüfung kommunaler Immobilien für eine Photovoltaik-Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung beschlossen.
Im Sinne einer Machbarkeitsanalyse sollen die kommunalen Liegenschaften in den kommenden Monaten unter Anwendung des sächsischen Solarkatasters (Solarkataster Freistaat Sachsen | solarkataster-sachsen.de) geprüft werden.
Im ersten Quartal 2023 sollen dann dem Stadtrat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie präsentiert werden. Der Meißener Baudezernent Herrmann führte aus, dass aus der Machbarkeitsanalyse eine Investitionsstrategie für die kommunalen Liegenschaften inkl. einer Prioritätensetzung ableitbar ist.
Energiepreisanstiege: Solarnutzung auf kommunalen Dächern kann Teil der Lösung sein
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Stadt Meißen sich bereits im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept 2019 (sowie bereits auch im Vorgängerprogramm aus den 2000er-Jahren) klar zur Intensivierung seiner Klimaschutzbemühungen und zu einer verstärkten Nutzung der Photovoltaiknutzung positioniert hat. Dass nun 2022 erste Taten folgen begrüßen wir, auch wenn das Tempo mit Blick auf die Versäumnisse aus der Vergangenheit deutlich erhöht werden muss.
Andere Bundesländer und Gemeinden machen es uns vor. So verfügen die Städte Berlin und Hamburg über ein Solargesetz, wonach eine Solardachpflicht (nicht für Denkmale) für Neubauvorhaben und Dachsanierungen ab 2023 bzw. 2025 vorgeschrieben sind.
Stromgestehungskosten für PV-Dachanlagen von 6-10 ct/kWh (vgl. Studie: Stromgestehungskosten erneuerbare Energien | fraunhofer.de) sind längst deutlich kostengünstiger als andere Energieträger. Langzeitfolgen bei Nutzung der Sonnenenergie sind nicht bekannt.
Worauf warten wir also bei dauerhaft anzunehmenden hohen Kosten für die fossilen Energieträger!
Frank Buchholz | Sachkundiger Einwohner Stadtentwicklungsausschuss
One Comment on “Dank BI-Initiative: Solardachnutzung für Meißner kommunale Gebäude wird geprüft!”