Auf der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung sind einige Punkte zu finden, die Anlass zur Diskussion bieten.
• Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2023/2024
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird in der Dezembersitzung des Stadtrates beschlossen. Es ist der letzte zu beschließende Haushalt vor der Kommunalwahl 2024. Deshalb sollte ein genauer Blick auf den Inhalt geworfen werden.
• Bericht des Präventionsrates der Stadt
Das ist ein Novum. Es dürfte spannend werden, was z.B. zum Thema „illegale Drogen“ berichtet wird.
• Vorstellung der Kriminal- und Unfallstatistik für die Stadt
Der Bericht des Polizeireviers ist überfällig. Eigentlich erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Stadtrat.
• Information zur Bürgerbeteiligungrichtlinie
Im Frühjahr 2020 beschloss der Stadtrat auf unsere Initiative die Erarbeitung von Leitlinien zur Professionalisierung einer zeitgemäßen Bürgerbeteiligung. Dazu sollte ein geeignetes Büro beauftragt werden. Trotz mehrmaliger Nachfragen von unserer Fraktion ist bisher nix passiert. Es dürfte spannend werden, wie die Verwaltung die bisherige Nichtumsetzung des Stadtratsbeschlusses begründet und uns vertrösten möchte.
• Entwurfs -und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“
Klingt sperrig, ist aber leicht zu verstehen. An der Schreberstraße kurz vor der Jahnhalle sollen auf einem Grundstück drei Häuser entstehen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück allerdings als Grünland ausgewiesen. Unsere Fraktion hatte den Aufstellungsbeschluss am 02.02.2022 abgelehnt.
Stadtratssitzung 02.02.2022: Argumente unserer Fraktion zum Ansehen
• Umwandlung Gesellschafterdarlehen SDM GmbH in einen Zuschuss an die SDM GmbH
Die Stadt soll das Wellenspiel mit einer weiteren Finanzspritze in Höhe von 148.500 € stützen.
• Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur vorzeitigen Ablöse von Altkrediten des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen
Der TOP ist ein Knüller, weil die Bürgerinnen und Bürger in der Begründung zum Beschluss erfahren, dass die Stadt einen Geldregen in Höhe von 11,5 Mio. € erhalten hat. Davon sollen nun ca. 1 Mio. € entnommen werden. Über die Verwendung des beträchtlichen finanziellen Zuflusses wurde bisher nicht gesprochen.
• Rückholung der Angelegenheit „Machbarkeitsstudie für eine gemeinsame Landesgartenschau der Großen Kreisstadt Meißen und der Gemeinde Weinböhla“ durch den Stadtrat sowie Aufhebung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.06.22
Zum Schluss kommt noch ein schräger Antrag von der Fraktion U.L.M./FDP/FB/CDU. Diese will ernsthaft schon die Möglichkeit einer Landesgartenschau in Meißen beerdigen, indem der Beschluss des Fachausschusses widerrufen wird. Ein plausibler Grund ist in der Begründung nicht erkennbar. Somit wird die antragstellende Fraktion hinsichtlich einer Vision für die 1100 Jahrfeier sogar vom Oberbürgermeister überholt. Dieser stimmte im Ausschuss für seine eigen Vorlage.