Wir veröffentlichen an dieser Stelle unsere Stellungnahme zum TOP 20.01. bzw. Beschlussvorlage 13/7/083 der SR-Sitzung am 07.02.2024 „Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Revitalisierung Quartier Fabrikstr., Meißen-Cölln- Teil 1“.
Die Fraktion Bürger für Meißen/SPD möchte – wie bereits in der SR-Sitzung am 8.12.2021, damals zum Aufstellungsbeschluss des o.g. Quartiers – gern Stellung nehmen.
Da sich die Umstände in der Zwischenzeit nur wenig geändert haben, wiederholen wir uns mit dieser Stellungnahme an vielen Stellen mit der vom 8.12.2021.
Zunächst möchten wir noch einmal betonen, dass wir die städtebauliche Entwicklung der seit Jahren leerstehenden Fläche an der Fabrikstraße sehr begrüßen.
Vor allem freuen wir uns, dass die Entwicklung des zweiten Teils an der Fabrikstraße, welcher für Wohnbau, Dienstleistung und Mischgewerbe vorgesehen ist, bereits jetzt parallel erfolgt.
Aber: Am Vorhaben zur Revitalisierung der Fabrikstraße Teil 1 haben wir nach wie vor unsere Zweifel und halten dies in der jetzigen Form für nicht ausgereift.
Denn als Stadträte sehen wir uns in erster Linie dem Gemeinwohl und nicht dem Wohl einzelner Unternehmen verpflichtet. Folglich sollte sich die Entwicklung von Teil 1 an der Fabrikstraße am Bedarf unserer Stadt und unserer Bürger orientieren und unserer Stadt langfristig einen Nutzen bringen.
Von der Entwicklung des 1. Bauabschnittes können wir aktuell aber keinen langfristigen Nutzen für unsere Stadt erkennen, da wir lediglich verschiedene Märkte von A nach B umsiedeln und wir infolgedessen an gegenüberliegender Stelle Leerstand erzeugen, dessen Nachnutzung und städtebaulichen Auswirkungen nicht absehbar sind.
Besonders aber kritisieren wir die aktuelle Vorgehensweise, da das von unserer Fraktion geforderte und letztes Jahr dann durch die Stadt Meißen beauftragte Einzelhandels- und Zentrenkonzept noch nicht fertig gestellt ist und dadurch viele der aus unserer Sicht und auch aus Sicht anderer Träger wie z. B. des Handelsverbandes Sachsen und der IHK relevanten Fragen, die Verkaufsflächen, Kaufkraft, Umsatzumverteilungseffekten etc. betreffend, heute noch nicht ausreichend geklärt sind.
Die aktuell geplante deutliche Erhöhung der Verkaufsfläche des EDEKA Marktes um ca. 1300 m2, sehen wir – wie auch der Handelsverband und die IHK bereits jetzt äußerst kritisch und mittel- und langfristig kontraproduktiv für bereits in Meißen langjährig ansässige Handelsunternehmen.
Wir können daher auch heute dem vorliegenden Beschluss nicht zustimmen, da die Auswirkungen und die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens auf die Stadt und die hier ansässigen Handelsunternehmen nicht ausreichend analysiert und abgewogen worden sind und somit nachteilige Auswirkungen für unsere Stadt nicht ausgeschlossen werden können.
Ute Czeschka
Meißen, den 07.02.2024