Pressemitteilung

Vielen Dank an Daniela Kuge. Mit ihrer Landtagsanfrage, insbesondere Frage 4, hat sie zur Klärung der Frage beigetragen, ob die Stadt Meißen eine Tonnage-Begrenzung für den Plossen veranlassen kann. Die Antwort von Verkehrsminister Martin Dulig kommt schon fast einer Empfehlung gleich, diese tatsächlich auch zu veranlassen. Was macht unsere Stadtverwaltung? Sie arbeitetgegen eine Tonnagebschränkung und der Stadtrat, der dies Beschränkung in einem Stadtratsbeschluß gefordert hatte, schaut mehrheitlich untätig zu. Armes Meißen!

PRESSEMITTEILUNG
Am 23. August 2017 hat der Meißener Stadtrat auf Antrag von CDU und U.L.M. beschlossen,

a) die Stadtverwaltung möge eine sofortige Tonnage-Begrenzung für den Plossen prüfen und die zur dafür erforderlichen Schritte in die Wege leiten,
b) „… eine grundlegende Sanierung des Plossenaufstiegs (sei) dem bisher angestrebten Ausbau vorzuziehen“.

Immerhin sprachen sich von 24 anwesenden Stadträten 17 gegen den Ausbau aus, zwei blieben bei ihrem Urteil vom 29. März 2017 und fünf enthielten sich der Stimme. Dieser Beschluss kam zustande, nachdem die Initiative Bürger für Meißen – Meißen kann mehr“ mehr als 3000 Unterschriften gegen den Ausbau gesammelt und die Stadträte aufgeforderten hatte, ihren eigenen Beschluss für den Ausbau vom 29. März 2017 kritisch zu überdenken. Mit Blick auf den vorhergehenden Beschluss vom März 2017 äußerte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Falk-Werner Orgus dahingehend, daß „sich der Stadtrat (zuvor) möglicherweise nicht intensiv genug mit der Materie befasst hat, …“. Diese Feststellung war richtig, wie der gesamte Prozess belegt.

Zu Punkt a) hat die Stadtverwaltung bis heute nichts Anderes unternommen, als Gründe zu sammeln und öffentlich vorzustellen, warum eine Tonnage-Begrenzung nicht sinnvoll (möglich) sei.

Zu Punkt b) teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung vom gestrigen Tage mit, daß sich die Stadträte mehrheitlich in der Klausurtagung am letzten Wochenende dafür ausgesprochen hätten, mit einem weiteren Beschluss nunmehr faktisch wieder zur Beschlusslage „Maximal-Ausbau“ zurückzukehren. Dazu soll in einer der letzten Stadtratssitzungen des alten Stadtrates im März ein „Rolle-Rückwärts-Beschluß“ gefaßt werden.

Die Initiative „Bürger für Meißen – Meißen kann mehr“ stellt dazu fest:

1. Wir fordern de amtierenden Stadtrat auf, diese für Meißen auf Jahrzehnte sehr grundlegende Frage dem neuen Stadtrat zur sachlichen und entscheidungskompetenten Entschließung zu überlassen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, viele der heutigen Stadträte dem neuen Stadtrat nicht mehr angehören werden. Dieses Thema bekommt eine deutlich andere demokratische Legitimation, wenn diejenigen darüber befinden, die auch die nächsten 5 Jahre die Umsetzung begleiten werden.

2. Wenn der Maximal-Ausbau, da im März 2017 auf Basis „zu geringer Beschäftigung mit dem Thema“ gefaßt, nunmehr doch erfolgen muß, um zukünftig materiellen Schaden von Meißen abzuhalten, so haben dies die amtierenden Stadträte zu verantworten. Beurteilen kann der Bürger dies allerdings erst, wenn die konkreten Sachverhalte öffentlich sind.

3. Ungeachtet dessen ist an einer sofortigen Tonnage-Begrenzung sowie einer Begrenzung auch nach dem Ausbau festzuhalten. Der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig hat am 31. Januar 2019 in einer Stellungnahme auf eine entsprechende Anfrage im Landtag darauf aufmerksam gemacht, daß die Verantwortung hierfür eindeutig bei der Stadt Meißen liegt. Außerdem führt er dort aus: „Zuständig für die Anweisung von Beschränkungen sind immer die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden. Als Große Kreisstadt ist Meißen selbst Straßenverkehrsbehörde und es wäre an ihr, eine solche Entscheidung zu treffen. Dazu sind ausreichende und rechtlich einschlägige Gründe für ein teilweises Fahrverbot auf einer Staatsstraße zu benennen und leistungsfähige Alternativen für den Lkw-Verkehr festzulegen.

Insbesondere für den Schwerverkehr steht eine deutlich attraktivere Verbindung von den Bundesautobahnen A 4 und A 14 in Richtung Meißen zur Verfügung. Die Führung des großräumigen Verkehrs sollte zukünftig deutlich stärker über die in weiten Streckenteilen sehr leistungsfähig ausgebaute B 101 erfolgen. Die Ortslage in Meißen mit dem Schottenbergtunnel, dem ausgebauten Knoten zur B 6 und der neuen Elbebrücke ist auf dieser Verbindung deutlich leistungsfähiger als der durch die S 177 zu querende Altstadtbereich“.

Die Initiative „Bürger für Meißen – Meißen kann mehr“ erwartet, daß die Stadtverwaltung Meißen im Sinne der Meißener Bürger nunmehr entsprechend handelt und die vom Stadtrat geforderte Tonnage-Begrenzung zügig umsetzt.

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16022&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert