Anmerkungen vom Vorsitzenden der Fraktion Bürger für Meißen/SPD, Heiko Schulze, zur beabsichtigten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Meißen in der Stadtratssitzung am 6. Juli 2022.
Zuerst möchte ich einen Dank an die Staatsregierung für die Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung richten. Die Änderungen in der Gemeindeordnung führen zur Stärkung der Gemeinderäte. Im Vergleich zu anderen Kommunen dürften die Änderungen in den Satzungen unserer Stadt sowie in der Geschäftsordnung des Stadtrates geringer sein, weil sich der Stadtrat in der Vergangenheit viele Rechte bereits erkämpft und gesichert hat (z.B. Livestream von Sitzungen, Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen). Alle diese Änderungen trägt unsere Fraktion vollumfänglich mit.
Die Änderung der Hauptsatzung im § 8 (2) Satz 1, die Erhöhung der Ausschusssitze von sieben auf acht Sitze, lehnen wir ab. Diese Änderung ist nicht zwingend erforderlich. Sie ist keine Folge der Novellierung der Gemeindeordnung.
Wenn aktuelle Vorgänge eingeordnet werden sollen, hilft oft ein gutes Gedächtnis. Ich weise deshalb auf die Entscheidung des Stadtrates in seiner Sitzung am 28. September 2019 hin. In der ersten Sitzung des neu gewählten Stadtrates hatte unsere Fraktion eine Änderung des Zählverfahrens zur Besetzung der Ausschüsse beantragt. Ziel unseres Antrages war es sicherzustellen, dass sich das Wahlergebnis auch in der Anzahl der Ausschusssitze widerspiegelt. Dies wurde vom Vorsitzenden der Fraktion U.L.M./FDP/FB/CDU mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Zählverfahren seit fast 30 Jahren bewährt hätte. Folglich kam es zu keiner spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse. Erst anderthalb Jahre später, nach der gemeinsamen Änderung der Hauptsatzung, wurde dieses Manko behoben.
Fast drei Jahre später, bei nun geänderter Ausgangslage, pocht die Fraktion U.L.M./FDP/ FB/CDU auf eine spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse, weil es nun zu ihrem Vorteil ist. Sie will in allen Ausschüssen einen weiteren Sitz. Dabei basieren die geänderten Mehrheitsverhältnisse nicht auf dem Wählerwillen, sondern auf dem Umstand, dass Herr Jordan als über die Liste der Linken gewählter Stadtrat einen politischen Richtungswechsel vollzieht und ins bürgerlich-konservative Lager wechselt. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Für die politische Kultur ist dieser Schritt äußerst bedenklich.
Jenseits der Formalia möchte ich auf den politischen Aspekt dieses Vorganges verweisen. Aufschlussreich ist auch hier ein Blick in die Vergangenheit. 2014 lehnte der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende einen personellen Wechsel innerhalb der Listen von SPD und Grünen mit dem Argument ab, dass es sich um einen Betrug am Wähler handeln würde. 2019 sprach der gleiche Fraktionsvorsitzende den Linken das Recht ab, unter den Demokraten am Tisch Platz zu nehmen. Damals wie heute war Herr Jordan Mitglied der Linken. 2022 nun nimmt die Fraktion U.L.M./FDP/FB/CDU Herrn Jordan in ihre Reihen auf.
Man darf gespannt sein, wie diese Vorgänge vor allem die Parteien von CDU und Linken ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Wer Linke wählt kann nun auch bei den Konservativen landen. Für die Chance auf ein bisschen mehr Macht werfen Konservative jahrelang vor sich her getragene Grundsätze über Bord. Die Hoffnung, dass die Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Kommunalwahl alles wieder vergessen haben, könnte sich als Irrtum herausstellen.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass in der Abstimmung der Wunsch der Fraktion U.L.M./FDP/FB/CDU zur Erhöhung der Ausschusssitze keine erforderliche Mehrheit fand.