Der Oberbürgermeister ist offensichtlich davon überzeugt, dass die Geduld der Stadträte hinsichtlich der Umsetzung der von ihnen eingebrachten Stadtratsbeschlüsse grenzenlos ist. Zu oft muss daran erinnert werden, Beschlüsse nicht zu ignorieren.
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Bespiel 1
Im Dezember 2019(!) beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, die Kleingartensparte „Paul Hinzer“ dauerhaft als Kleingartenland festzusetzen. Immer wieder habe ich die Umsetzung dieses Beschlusses angemahnt. Vier Jahre später gibt es nun einen unverbindlichen Zeitplan. Allerdings soll der Satzungsbeschluss erst vom neu gewählten Stadtrat gefasst werden. Das dürfte alle diejenigen in ihrer Auffassung bestärken, dass die Umsetzung des Beschlusses bewusst hinausgezögert wird, um das attraktive Kleingartenland zu einem späteren Zeitpunkt doch noch in Bauland umwandeln zu können.
Beispiel 2
Bis September 2023 sollte die Verwaltung prüfen, inwieweit die ehemalige Gewichtheberhalle u.a. als Skaterhalle für die Jugendlichen genutzt werden könnte. Auch die Möglichkeit von Abriss/Neubau oder einer Sanierung des Gebäudes sollte geprüft werden. Jetzt hätte man erwarten dürfen, dass der Oberbürgermeister fristgerecht die Ergebnisse der Prüfung dem Stadtrat vorstellt, damit dieser dann über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Das passierte nicht. Irritiert war ich deshalb über einen Bericht der SZ im Dezember 2023. Aus diesem ging hervor, dass die Stadt und der JuClu16 ohne Information des Stadtrates eine Vereinbarung zur Hallennutzung getroffen hätten. Deshalb forderte ich, endlich öffentlich über die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zu berichten und Transparenz im Verfahren herzustellen. Der nun in der letzten Stadtratssitzung erfolgte Bericht der Verwaltung ließ viele Fragen zu einer längerfristig nutzbaren Halle für Jugendliche offen. Klar ist nur, die Halle muss abgerissen werden. Die getroffene Vereinbarung ermöglicht nur ein Interim. Erinnert sei daran, dass bereits 2016 der JuClu16 dem Oberbürgermeister eine Bewerbung zur Nutzung der ehemaligen Gewichtheberhalle vorgelegt hatte. Auch der DRK Kreisverband Meißen und der MSV 08 legten Nutzungskonzepte vor. Die Verwaltung entschied sich damals gegen die Vereine und für eine temporäre Nutzung als Lagerhalle. Von Abriss war keine Rede.
Beispiel 3
Eigentlich musste der Oberbürgermeister bis Ende September 2023 dem Stadtrat für das zukünftige Freibadgelände eine Entwurfsplanung in Varianten mit Kostenschätzung vorlegen. Darauf wartet der Stadtrat noch heute! Als Clou machte nun die zuständige Amtsleiterin am politischen Aschermittwoch vor dem Hintergrund der Nichtumsetzung des genannten Beschlusses einen humoristischen Beitrag dazu. Es wäre eigentlich Demut statt Respektlosigkeit gegenüber dem Stadtrat angebracht. Auf Gespräche in der AG Freibad verspürt die Amtsleiterin auch keine Lust. Nicht zuletzt kommt die Nichtumsetzung des Beschlusses zum Freibadgelände der Vorhabensträgerin des benachbarten neuen Wohngebietes „Bohnitzscher Höfe“ teuer zu stehen. Die Planungen verzögerten sich ein Jahr und der erforderliche Lärmschutz kostet ihr mehrere Hunderttausend Euro, weil die Lage der Badebecken im zukünftigen Freibad bis heute nicht geklärt ist.
Der Stadtrat fasst Beschlüsse, der Oberbürgermeister ist verantwortlich für deren Umsetzung. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt überwacht der Stadtrat „die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen für deren Beseitigung durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister“. Diesen Auftrag werden die Stadträte der Bürgerinitiative „Bürger für Meißen“ auch weiterhin beharrlich und konsequent ausführen.