Stellungnahme zum Bauvorhaben Fabrikstraße

Brache an der Fabrikstraße

Stadtrats-Sitzung 02.10.2024

Stellungnahme Fraktion „Bürger für Meißen“ zum TOP 19.3.
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln Teil 1”, Beschlussantrag 24/8/013

Präambel: Wir nehmen mit der heutigen Stellungnahme Bezug auf unsere Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss dieses Vorhabens aus der Stadtratssitzung vom 8.12.2021. Eventuelle Wiederholungen sind daher nicht ausgeschlossen.

In den letzten knapp zwei Jahren und auch nach der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurden erfreulicherweise einige der unsererseits kritisierten Sachverhalte geprüft und Vereinbarungen bzw. Verträge in Teilen auch noch einmal ergänzt bzw. geändert.

Auch wurde das fehlende Einzelhandels- und Zentrenkonzept in dieser Zeit beauftragt, erstellt und vom Stadtrat in diesem Sommer verabschiedet, was ein großer Fortschritt ist.

Dennoch lehnen wir den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Revitalisierung Quartier Fabrikstraße Teil 1 als Fraktion „Bürger für Meißen- Meißen kann mehr“ heute erneut aus verschiedenen Gründen ab!

Als Stadträte sehen wir uns in erster Linie dem Gemeinwohl und nicht dem Wohl einzelner Unternehmen verpflichtet. Folglich sollte auch die Entwicklung des Grundstücks an der Fabrikstraße im Interesse unserer Stadt und unserer Bürger erfolgen.

An der Sinnhaftigkeit und vor allem der Notwendigkeit dieses Vorhaben für unsere Stadt und unsere Bürger haben wir jedoch noch immer unsere Zweifel. 

Aus unserer Sicht sprechen zwei Aspekte klar gegen dieses Vorhaben:

1. Fachliche Argumente bzw. Bedenken und Einwände, die sich in den Anregungen der Träger öffentlicher Belange wie z.B. des Handelsverbandes Sachsen, der Industrie- und Handelskammer Dresden,  des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., des Sächsischen Oberbergamtes aber auch öffentlicher Einwender widerspiegeln und bislang nicht entkräftet werden konnten. Wie z.B:

  • eine unzureichende Kaufkraft und überproportional hohe Verkaufsfläche pro Kopf in Meißen, damit einhergehende mögliche Umverteilungs- und Schließungseffekte bestehender Märkte wie Diska, Lidl und Rossmann…

  • fehlendes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Areal der Großenhainer Str. bzw. des Areals des Diska Marktes

  • städtebauliche Missstände durch leerstehende Immobilien bzw. bei Nachnutzungen Entstehung von nachteiligen Downtrading Effekten

  • fehlende Anbindung an ÖPNV und unzureichend angedachte Verkehrsführung für den Radverkehr

  • nachteilige Effekte auf Klima und Umwelt u.a. durch große Flächenversiegelung

2. Nicht ausgeräumte rechtliche und damit auch finanzielle Risiken für unsere Stadt durch mögliche Schadensersatzansprüche in der Zukunft z.B. möglich bei einer eventuell erfolgreichen Normenkontrollklage gegen den B-Plan.

Die Frage, die uns an dieser Stelle umtreibt und die wir gern abschließend an die Stadtverwaltung stellen möchten, ist:

Warum haben wir es so eilig mit dem B-Plan? Warum können wir nicht alle offenen fachlichen Fragen ausreichend klären und mögliche recchtliche Risiken für unsere Stadt durch eine Überprüfung und Überarbeitung aller Vereinbarungen und Verträge erst noch ausräumen, bevor wir den Satzungsbeschluss fassen?

Ute Czeschka

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